Die Kosten der privaten Krankenversicherung (PKV) sind in erster Linie vom Beruf, dem Alter und den eventuellen Vorerkrankungen der versicherten Person abhängig. Bezüglich der Kostenerstattung läuft es bei der privaten Krankenversicherung allerdings anders ab als bei der gesetzlichen. Bei der privaten Krankenversicherung begleicht der Versicherte die Kosten gleich während dem Arztbesuch. Die Rechnung reicht er anschließend bei der Krankenversicherung ein. Diese überweist die Kosten der Behandlung auf das Konto des Versicherten.

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Kosten der privaten Krankenversicherung bei einem Arztbesuch im Krankenhaus

Bei einem Arztbesuch im Krankenhaus muss der Versicherte seine Klinik-Card der privaten Versicherung einreichen. Auf dieser befinden sich Angaben über die Leistungen aus der privaten Krankenkasse. Ein Krankenhaus rechnet die Kosten in der Regel direkt mit der privaten Krankenversicherung ab. Eine Rechnung wie bei ambulanten oder zahnärztlichen Behandlungen erhält der Versicherte nur von den liquidationsberechtigten Krankenhausärzten. Bei extrem hohen Kosten kann sich der Versicherte auch selbst an die private Krankenversicherung wenden und um eine Lösung bitten.

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Privatversicherte müssen die Kosten der Behandlung sofort nach dem Arztbesuch prüfen

Rechnungen, die ein Arzt oder eine Therapieeinrichtung an einen Patienten in der privaten Krankenversicherung ausstellt, sollten sofort geprüft werden. Bevor die Rechnungen an die private Krankenversicherung weitergereicht werden, sollten alle Kosten sorgfältig überprüft werden. Sonst könnte es dazu führen, dass die private Krankenversicherung die Kostenerstattung verweigert, sollte sich herausstellen, dass eine Leistung auf der Rechnung beim Arztbesuch überhaupt nicht erbracht wurde. Sogar das Amtsgericht in München hat im Jahr 2013 eine „nebenvertragliche Pflicht zur Überprüfung eingereichter Rechnungen“ für PKV-Versicherte geurteilt.

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Die Erstattung der Kosten bei einem Zahnarztbesuch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Das Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung gilt auch für die Behandlungen bei einem Zahnarztbesuch. Der Versicherte reicht die Rechnungen für die notwendigen Behandlungen oder Zahnersatz bei der Kasse ein. Die Krankenkasse erstattet anschließend die Kosten im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Leistungen. Bei größeren und kostenintensiveren Behandlungen sollte beim Zahnarzt zunächst ein Kostenvoranschlag eingeholt werden und der PKV zur Kontrolle überlassen werden. Somit wird sichergestellt, dass die PKV die Kosten auch übernimmt oder sogar mit dem Zahnarzt abrechnet.

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Bei der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Nach dem Arztbesuch erhält der Privatversicherte die Rechnung, auf der die Kosten für die ärztlichen Leistungen oder die Leistungen von Laboren aufgelistet sind. Auch in der Apotheke müssen die Kosten für Medikamente zunächst selbst bezahlt werden. Erst nach dem Einreichen der Rechnung werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen.

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