Bei der privaten Krankenversicherung wird Ihnen die Erstattung der Kosten für Medikamente gewährleistet, wenn Ihr Arzt oder Zahnarzt die medizinisch notwendigen Medikamente verordnet hat, Sie diese aus der Apotheke beziehen und es sich überwiegend um von der Schulmedizin anerkannte Arzneimittel handelt. Für die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung spielt es aber keine Rolle, ob es sich bei den verschriebenen Medikamenten um rezeptpflichtige oder freiverkäufliche Medikamente handelt.

Mit einer privaten Krankenversicherung legen Sie die Leistungen und Preise selber fest. Gerne ermitteln wir Ihren Bedarf und helfen Ihnen bei den Gesundheitsfragen, um die leistungsstärksten Anbieter zu finden. Es stehen auch die aktuellen Testsieger zur Auswahl.

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Für welche Medikamente die Erstattung der Kosten in der privaten Krankenversicherung gewährt wird

Die Erstattung und die Höhe der Kosten für Medikamente ist in der privaten Krankenversicherung davon abhängig, welche Leistungen in Ihrem Tarif versichert sind. Die Medikamente müssen zudem von einem Versicherten Behandler wie zum Beispiel vom Arzt, Zahnarzt oder vom Heilpraktiker verordnet sein und aus der Apotheke bezogen werden. Demnach muss der Versicherer erkennen können, aufgrund welcher Diagnose die Verordnung kam.

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Was zur Erstattung der Kosten für Medikamente bei der privaten Krankenversicherung zu tun ist

Als Patient bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie die verschriebenen Medikamente zunächst komplett in der Apotheke selbst zahlen. Sollte der Rechnungsbetrag nicht direkt auf das Rezept übertragen worden sein, müssen Sie eine separate Apothekenquittung verlangen. Das Rezept und gegebenenfalls die Quittung müssen Sie bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung der Kosten einreichen. Ein Eigenanteil ist hierbei nicht auszuschließen. Außerdem ergeben sich zum Teil Auflagen bei der Erstattung. Wenn Sie im Basistarif privatversichert sind, müssen Sie beispielsweise ein Rezept vom Vertragsarzt vorlegen, um die Erstattung zu erhalten.

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Erstattung der Kosten für Medikamente durch die private Krankenversicherung ohne beim Arzt gewesen zu sein

Sollten Sie sich ein rezeptfreies Medikament kaufen, so werden Sie es zur Erstattung der Kosten nicht bei der privaten Krankenversicherung einreichen können. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass hier die ärztliche Verordnung des jeweiligen Medikaments fehlt. Daher kann der Versicherer nicht beurteilen, ob die Einnahme dieses Medikaments tatsächlich medizinisch notwendig ist. Deshalb sind selbstgekaufte Medikamente ohne eine ärztliche Verordnung nicht erstattungsfähig.

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Fazit Private Krankenversicherung Kosten Medikamente Erstattung

Die Erstattung der Medikamente in der privaten Krankenversicherung geht vor allem in Tarifen mit höheren Leistungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Der Versicherte muss sich allerdings an bestimmte Regularien halten und darauf Acht geben, dass beim Einreichen der Rechnungen die Verordnung durch den versicherten Arzt und die Diagnose zu erkennen ist. Bei chronischen Patienten ist das Anlegen eines Kundenkontos und die Erstellung einer monatlichen Rechnung sinnvoll. Die verschriebenen Medikamente können von den Versicherten auch aus Versandapotheken bestellt werden.

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