Die Kosten für den Zahnarzt werden von der privaten Krankenversicherung gemäß der im Vertrag vereinbarten Leistungen erstattet. Die Übernahme der Kosten variiert je nach Versicherung und der Art des gewählten Tarifs zwischen 50 % und 100 %. Bezüglich der Kosten sind sehr oft auch Leistungsstaffeln in der Abhängigkeit vom Alter des Vertrags vorgesehen, zum Beispiel 40 % im ersten Versicherungsjahr, 50 % im zweiten Versicherungsjahr etc.Mit einer privaten Krankenversicherung legen Sie die Leistungen und Preise selber fest. Gerne ermitteln wir Ihren Bedarf und helfen Ihnen bei den Gesundheitsfragen, um die leistungsstärksten Anbieter zu finden. Es stehen auch die aktuellen Testsieger zur Auswahl.
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Welche Kosten die private Krankenversicherung beim Zahnarzt übernimmt
Die Kostenübernahme ist bei der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt und variiert zwischen den einzelnen Tarifen erheblich. Eine vollständige Kostenübernahme ist nur bei den wenigsten Versicherungen gegeben. Im zahnmedizinischen Bereich übersteigt der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung den der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Grund dafür ist unter anderem auch die Tatsache, dass private Krankenversicherungen die Kosten für aufwendige Behandlungen wie Implantate als Zahnersatz in ihre Leistungen einschließen.
Wie die Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung funktioniert
Bei der privaten Krankenversicherung schließen die Patienten den Behandlungsvertrag direkt mit dem behandelndem Zahnarzt ab. Damit bekommen sie die Kosten selbst in die Rechnung und müssen sie begleichen. Erst im Anschluss reichen sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein und erhalten den tariflich vereinbarten Anteil erstattet. Um sich die Übernahme der Kosten im Voraus zu sichern, können Privatversicherte vor dem Beginn der zahnärztlichen Behandlung einen Kostenplan erstellen lassen.
Wann die private Krankenversicherung die Kosten der Zahnarztbehandlung ablehnen kann
Bei Zahnbehandlungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann die private Krankenversicherung einen Heil- und Kostenplan verlangen. Dieser enthält unter anderem auch die Kosten, die während dieses Zeitraums entstehen können. Daher sollten Sie bei Behandlungen über einen längeren Zeitraum darauf achten, ob in den vertraglichen Bedingungen festgelegt wurde, dass ein Kostenplan vor Beginn der Behandlung vorgelegt werden muss. Geschieht das nicht, kann die Versicherung unter Umständen zu Recht die Erstattung der Kosten ablehnen. Nach der Einsicht in den Kostenplan muss die private Krankenversicherung der Kostenerstattung zustimmen. Erst dann ist gestattet, dass der Versicherte die Kosten nicht alleine tragen muss.
Fazit Private Krankenversicherung Kosten Zahnarzt
Menschen mit einem überdurchschnittlichem Einkommen haben die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung. Dieses leisten bezüglich der zahnärztlichen Behandlungen in den meisten Fällen über das Maß der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Der Schutz durch die private Krankenversicherung ist allerdings sehr individualisierbar und somit variabel. Außerdem hat die private Krankenversicherung den Vorteil, dass sie auch teurere Behandlungen übernimmt, die über die Regelversorgung hinausgehen. Darüber hinaus müssen Privatversicherte meistens weniger zu ihrer Behandlung zuzahlen. Das ist allerdings sehr stark von der Versicherung abhängig.