Professoren genießen eine ganze Reihe an Privilegien. Neben der Verbeamtung auf Lebenszeit müssen sie nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen und haben außerdem Anspruch auf Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall. Wenn es sich um verbeamtete Hochschullehrer handelt oder ihr Einkommen oberhalb der aktuellen Einkommensgrenze ist, dann können sie sich privat versichern. Alternativ können sie sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern beziehungsweise Wissenschaftlern behalten Professoren als Beamte ein höheres Nettogehalt. Sie müssen weder Beiträge zur Renten- noch zur Arbeitslosenversicherung zahlen. In der Regel sind auch die Kosten für die Krankenversicherung für einen Professor niedriger, da er Beihilfen erhält.

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Wer die Kosten für Krankenbehandlungen eines Professors übernimmt

Professoren werden im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt. Die Kosten der Arzt- und Krankenbehandlungen übernimmt der Dienstherr und zwar zu einem bestimmten, vom Land festgelegten Satz. An Hochschulen befindet sich hierzu eine Beihilfestelle. Diese übernimmt allerdings nicht vollständig die Rechnungen, sodass Professoren eine private Krankenversicherung für Beamte abschließen sollten. Professoren müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Mitgliedsbeitrag entrichten, obwohl sie freiwillig bei der GKV versichert sind.

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Welche Kosten die private Krankenversicherung für Professoren übernimmt

Professoren erhalten zuzüglich zum Gehalt die sogenannte Beihilfe. Diese dient zur finanziellen Unterstützung bei ärztlichen Behandlungen. Doch die Beihilfe deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Für den Betrag, den die Beihilfe nicht übernimmt (meistens zwischen 20und 50 % der Gesamtkosten) muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei können sich Professoren zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Die meisten entscheiden sich für die private Versicherung, da diese meist günstiger ist und da nur der Betrag getragen werden muss, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist.

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Wie die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung bei Professoren berechnet werden

Für Professoren erfolgt die Beitragsabrechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit. Nach oben hin ist diese jedoch mithilfe der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Dementsprechend bleiben die Einkommen darüber unberücksichtigt. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14 % von den Einnahmen. Die 0,6 % für das Krankengeld müssen Professoren nicht leisten, da in diesem Bereich keine Versorgungslücke entsteht.

Fazit Kosten Krankenversicherung Professor

Wenn ein Professor bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der GKV war, kann er sich dafür entscheiden, die GKV als freiwillige Weiterversicherung fortzuführen. Hier ist jedoch keine beihilfekonforme Versicherung möglich. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung muss der Professor in diesem Fall selbst und in voller Höhe tragen, abhängig vom jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse. Im Gegensatz dazu haben sie bei der privaten Krankenversicherung etliche Vorteile in Bezug auf die Kosten. Sollten sie aus der GKV austreten, um einer privaten Versicherung beizutreten, dann ist während der Verbeamtung keine Rückkehr in die GKV möglich.

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